Die Pflegekasse übernimmt, je nach Pflegegrad, einen Teil der Kosten für die ambulante Pflege, die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege oder die vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung. In diesem Fall überweist die Pflegekasse den Geldbetrag, die sogenannte Sachleistung, direkt an den ambulanten Pflegedienst oder die (teil-)stationäre Pflegeeinrichtung.
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